Förderung von Präventionsmaßnahmen – Anträge bis 30. April stellen

Wie schon berichtet, übernimmt Brandenburg als erstes Bundesland in der Förderung von Wolfspräventionsmaßnahmen nicht nur die Anschaffung von Zäunen und Herdenschutzhunden, sondern ab 2021 auch die laufenden Betriebskosten für Hunde und Zäune.

Mit der Bewilligung von Anträgen „auf Gewährung einer Zuwendung für die Förderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Präventionsmassnahmen und laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten für Betriebsausgabenwurde ab 2021 begonnen und die Anträge für eine Auszahlung in 2021 sind bis zum 30.04.2021 zu stellen. Mit der Förderung der laufenden Betriebsausgaben für Herdenschutzhunde sowie des Erhalts der Funktionsfähigkeit der Weidezäune werden die zusätzlichen wolfsbedingten Mehraufwendungen der Tierhalter weitgehend ausgeglichen.

Für noch nicht zertifizierte Herdenschutzhunde ist vor der Antragstellung die Zertifizierung bei der AG HSH zu beantragen (ebenfalls förderfähig) und am 15. und 16. Mai 2021 wird im Wolfsinformationszentrum in Groß Schönebeck eine Sachkundeschulung im Umgang mit Herdenschutzhunden (notwendig für die Förderung und ebenfalls förderfähig) angeboten, die am zweiten Lehrgangstag mit mündlicher und schriftlicher Prüfung endet.

Weitere Informationen gern unter info@szvbb.de Telefon 033207/32573 oder beim Mitgliederstammtisch am 28.04.2021 ab 19:00 Uhr.

Alle Formulare, Erläuterungen und Bestimmungen auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums unter https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/natur/praevention-schaeden-wolf-biber/