Verbandsübergreifende Zuchtbuchordnungen für Schafe und Ziegen in der abschließenden Diskussion

Eine Arbeitsgruppe der VDL und der BDZ hat Vorschläge für Zuchtbuchordnungen für Schaf und Ziegen erarbeitet, mit denen in allen Landesverbänden die Durchführung der Zuchtarbeit Leistungsprüfung, Herdbuchführung und Informationsverarbeitung bis hin zur Zuchtwertschätzung standardisiert erfolgen soll. Diese Harmonisierung ist besonders auch wegen der schon vorhandenen verbandsübergreifenden Kooperation in der Herdbuchführung sowie Speicherung von Leistungsprüfergebnissen und Auswertungen durch serv.it-OviCap notwendig geworden.

Der Verband steht dieser Novellierung der Zuchtbücher und Verordnungen zur Leistungsprüfung sehr positiv gegenüber und befindet sich im Rahmen der Vorstands-Arbeitsgruppe ZUCHT in der Diskussion von einigen Regelungen, die unter Umständen eine Abweichung zur gegenwärtigen Praxis darstellen.

Positionsklärungen scheinen erforderlich bei folgenden Punkten:

Einrichtung und Meldung eines Deck-bzw. Anpaarungsregisters zu Beginn der Anpaarungszeit als Grundlage für die Erstellung eines Ablammregisters und letztlich für die Kontrolle der entsprechenden Abstammung. Der Verband kann diese Regelung umsetzen.

Mögliche Verfahren bei Verlust der VVVO-Ohrmarken gemäß EU-Richtlinie; nach dem neuen Zuchtbuch sollte keine Umkennzeichnung mit einer neuen VVVO-Nummer erfolgen sondern nur mit einer identischen, nachbestellten Nummer. Gerade größere Zuchtbetriebe finden diese Variante unpraktisch und mit einem hohen Aufwand behaftet. Für die Herdbuchführung ist es aber unerlässlich, dass Zuchttiere mit der ursprünglichen VVVO-Nummer im System registriert und zugeordnet sind. Die zu diskutierende Lösung liegt daher in der Schaffung eines zweiten Erfassungsfeldes für die Umkennzeichnungsnummer auf Verbandsebene oder im OviCap-Herdbuchsystem, ohne dass die ursprüngliche Identität des Tieres verändert wird. Der Verband muss eine mit serv.it-OviCap abgestimmte Regelung finden und die eigenen datentechnischen Voraussetzungen schaffen.

Lämmer, die in eine Leistungsprüfung eingebunden sind, müssen mit einer Lämmerohrmarke gekennzeichnet sein, die eine unverwechselbare Identifikation darstellt und die Zuordnung der gemessenen Leistung im Datenregister sichert. Diese Position wird allgemein vertreten und der Verband kann schon so verfahren.

Die Bock-Nachkommenprüfung im Feld zur Erfassung der Zunahmen und Fleischleistung sollte mindestens 80 % der Nachkommen eines Bockes in einer Saison umfassen. Dadurch wird eine breite Datengrundlage für die ZWS von Böcken gesichert. Diese Position vertritt unser Verband und kann diese auch schon umsetzen.

Die MLP bei Milchziegen und Milchschafen sollte schon in der ersten Laktation beginnen, um frühzeitig Leistungserkenntnisse für die eingesetzten Zuchtböcke zu gewinnen. Zur genaueren Leistungsbewertung der Muttertiere sollte auch die zweite und dritte Laktation erfasst werden, da nur auf dieser Grundlage Bockmütter zu identifizieren sind. Diese Position vertritt unser Verband und kann auch schon so verfahren.

Nach abschließender Diskussion im Vorstand werden die neuen Zuchtbuchordnungen den  Mitgliedern zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.

Prof. Kurt J Peters
Zuchtleiter