Neue Pachtverträge der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe

Guten Tag Kollegen,

gestern haben Frank Hahnel und der Unterzeichner den Termin mit der NABU-Stiftung wahrgenommen. Thema war der geänderte Pachtvertrag.
Unsere Gesprächspartner waren Herr Unselt und Herr Grohe. Die NABU-Stiftung bestand darauf, dass die Zahlungsansprüche für sie zur Pachtfläche gehören und bei Pächterwechsel übergeben werden müssen. Ihre Begründung: die Landbewirtschafter hätten moralisch kein Recht auf eine „geschenkte Prämie“. Sollten Landwirte durch falsche Bewirtschaftung NABU-Flächen verlieren, könnten Schäfer davon den Vorteil haben, nicht nur die Fläche, sondern auch die Zahlungsansprüche zu erhalten. Kein Gegenargument unserer Seite zählte für die NABU-Stiftung.

Für neue Verträge wurde die Pachtdauer §3 auf 5 Jahre erhöht bzw. bis zum Ende der Bindungsdauer der 2. Säule-Verpflichtungszeiträume.
Im §3 wurde geändert, dass nach 2 Jahren nicht nur der Verpächter, sondern auch der Pächter einen geänderten Pachtzins fordern kann.
Im §5 i) wird geändert, dass Maßnahmen, die zur Rückzahlung der Fördergelder aus der 2. Säule führen könnten, erst am Ende der Bindungszeit vom NABU durchgeführt werden.

Bitte informiert Eure Mitglieder über die neuen Möglichkeiten.

Alle Zeit gut Weid.
Knut Kucznik

Vorsitzender des SZVBB e.V.