KULAP im Brennpunkt des Groß Kreutzer Schaftages
Mit ca. 70 Teilnehmern war der Groß Kreutzer Schaftag am 5. November wieder gut besucht. Neben Fragen der Zuchtarbeit und des Tierschutzes beim Transport dürfte insbesondere das Thema „Agrarumweltprogramme in Brandenburg ab 2015“ die Schaf- und Ziegenhalter nach Groß Kreutz geführt haben.
Frau Dr. Rudovsky (LUGV Brandenburg) stellte die Anforderungen an Transporttechnik, zulässige Transportzeiten und Qualifikation der Begleitpersonen im Rahmen des Tiertransportes dar. Der Halter muss bei Transporten ab einer Entfernung von mehr als 65 km an einer Sachkundeschulung teilnehmen und einen Befähigungsnachweis vorweisen. Anhand der ausgestellten Tiertransporter der Firmen Lohmann aus Niederfinow bzw. der AKM Fahrzeugbau aus Altenburg (Thüringen) konnten sich die Veranstaltungsteilnehmer einen Übersicht zur vorhandenen Transporttechnik verschaffen.
Der Zuchtleiter Dr. Rösler konnte von einer positiven Bilanz der Zuchtarbeit der zurückliegenden Zuchtsaison berichten. Der Herdbuchbestand ist mit 5.000 Herdbuchmuttern beim Schaf und ca. 280 bei den Ziegen stabil geblieben. Es wurden mehr als 200 Böcke gekört und nahezu 1.000 weibliche Tier neu in das Herdbuch aufgenommen. Die Leistungen in der Stationsprüfung (Prüftagszunahme über 470 g bei den Rassen Suffolk und Schwarzköpfigem Fleischschaf) zeigen, dass wir mit den besten Zuchten anderer Bundesländer konkurrieren können. Davon zeugen auch die hervorragenden Platzierungen, die Brandenburger Züchter auf bundesweiten Zuchtveranstaltungen erreichten (13 mal Ia-Preis, 17 mal Ib-Preis, 12 mal Ic-Preis).
Im Mittel der Brandenburger Haupterwerbsschäfereien kommen über 60 % der Einnahmen aus öffentlichen Direktzahlungen. Dementsprechend haben Veränderungen in Förderbedingungen und in der finanziellen Ausstattung der Agrar-Umwelt-Programme große betriebswirtschaftliche Auswirkungen. Frau Kirchner vom MIL war bei der Beantwortung der vielen Fragen aus der Schäferschaft stark gefordert. Neu sind insbesondere die Beschränkung nahezu aller Programme auf Kulissen und die erhöhte Mindestbesatzstärke von 0,5 RGV/ha bezogen auf das Grünland. Die Programmausgestaltung zielt darauf ab, die Beweidungsregimes aus naturschutzfachlicher Sicht den standortspezifischen Erfordernissen bedarfsgerechter anzupassen. Diesem Ziel dient auch die Kombinierbarkeit verschiedener Programme (z.B. Schafbeweidung/Verzicht auf Düngung/verspäteter Nutzungstermin). Es besteht großer individueller Beratungsbedarf, inwieweit die neuen Agrarumweltprogramme für die einzelnen Betriebe betriebswirtschaftlich zu nutzen sind und was bei der Agrarantragstellung in Bezug auf diese Programme beachtet werden muss.
Es wurde vereinbart, dass Vertreter des Schafzuchtverbandes und des Ministeriums zu offen gebliebenen Fragen noch einmal gemeinsam beraten werden.
Dr. M. Jurkschat