Ab 2016 wird der Kauf von Herdenschutzhunden gefördert

Bis zum 15.01.2016 können Weidetierhalter im Haupt- und Nebenerwerb sowie Hobbyhalter ab 20 Tieren für den Kauf von Herdenschutzhunden eine Förderung beantragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Investitionen zur Schaffung von Akzeptanz für geschützte Tierarten des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft.

Allgemeine Informationen zum Förderprogramm können nachgelesen werden auf der Internetseite des Ministeriums.

oder auf der Seite der Investitionsbank des Landes Brandenburg unter diesem Link.

Die Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins im Land Brandenburg und Berlin vom 05.08.2015 lesen Sie hier 

Beantragt werden die Fördermittel bei der

ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
Tel.: 0331 660-0
Fax: 0331 660-1234

Den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins finden Sie  hier