Richtlinie zur Überwachung und Bekämpfung der Pseudotuberkulose

Haben Sie bei Schafen oder Ziegen ihrer Herde Beulen/Abszesse oder Narben im Bereich des Halses, vor der Schulter, vor dem Knie oder am Euter gesehen? Es könnte sich hierbei um die Erkrankung „Pseudotuberkulose“ handeln.

Der im Eiter enthaltene Erreger wird als Schmierinfektion auf andere Tiere übertragen und ist über Monate in der Umgebung (z.B. im Holz) infektiös. Eine Therapie der erkrankten Tiere ist beinahe aussichtslos.

Eine Verbesserung der Herdengesundheit kann durch eine Sanierung der Herde erfolgen.

Bereits seit mehreren Jahren haben verschiedene Bundesländer gute Erfolge im Rahmen ihrer landesspezifischen Sanierungsprogramme erreicht. Deshalb sind einige Bundesländer dazu übergegangen, zu ihren Zuchtveranstaltungen ausschließlich den Auftrieb von Tieren aus „Pseudotuberkulose unverdächtigen Beständen“ zu erlauben.

Für eine bundesweite Anerkennung der Betriebsstatus der Bundesländer wurden durch die verantwortlichen Tierärzte der Bundesländer im Bereich der Schaf- und Ziegengesundheit Mindestanforderungen aufgestellt. Diese Mindestanforderungen flossen in die Brandenburger Richtlinie ein und ermöglichen es teilnehmenden Tierhaltern, weiterhin am Zuchthandel (bes. Ziegen) teilzunehmen.  

Die Richtlinie zur  Überwachung und Bekämpfung der Pseudotuberkulose in Schaf- und Ziegenbeständen ist seit dem 1.9.2018 in Kraft getreten.  

Richtlinie Pseudotuberkulose

Interessierte Tierhalter können sich gern an ihr zuständiges Veterinäramt wenden und bei Fragen zu der Sanierung Dr. Annett Rudovsky unter annett.rudovsky@lavg.brandenburg.de oder 0331/8683538 kontaktieren.