Ab 2016 wird der Kauf von Herdenschutzhunden gefördert
Bis zum 15.01.2016 können Weidetierhalter im Haupt- und Nebenerwerb sowie Hobbyhalter ab 20 Tieren für den Kauf von Herdenschutzhunden eine Förderung beantragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Investitionen zur Schaffung von Akzeptanz für geschützte Tierarten des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft.
Allgemeine Informationen zum Förderprogramm können nachgelesen werden auf der Internetseite des Ministeriums.
oder auf der Seite der Investitionsbank des Landes Brandenburg unter diesem Link.
Die Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins im Land Brandenburg und Berlin vom 05.08.2015 lesen Sie hier
Beantragt werden die Fördermittel bei der
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
Tel.: 0331 660-0
Fax: 0331 660-1234
Den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins finden Sie hier