Dürrebeihilfe

Die Richtlinie des Landes Brandenburg für die Gewährung von Zuwendungen zur Milderung der Auswirkungen widriger Witterungsverhältnisse im Jahr 2018 auf die Futterversorgung in landwirtschaftlichen Unternehmen mit Tierhaltung ist seit dem 19.09.2018 in Kraft gesetzt.

Die Richtlinie, Merkblätter sowie Antragsformulare und Anlagen finden sie unter dem Link: 

https://lelf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.609221.de 

Die Antragstellung erfolgt formgebunden und ist bis zum 15.10.2018 (Ausschlusstermin) einzureichen.  Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Referat Agrarökonomie.