Forderungen der landwirtschaftlichen Nutztierhalterverbände zum Wolfsmanagementplan Brandenburg

Der Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e. V., der Rinderzuchtverband Berlin-Brandenburg eG, der Landesverband Landwirtschaftliche Wildhaltung Brandenburg/ Mecklenburg-Vorpommern e. V. und der Landesbauernverband Brandenburg e. V. haben auf einer erweiterten Präsidiumssitzung im Dezember 2010 ein gemeinsames Positions- und Forderungspapier „Der Wolf in Brandenburg – wie weiter?“ beschlossen.

Dieser Beschluss hat weiterhin uneingeschränkte Gültigkeit, auch für einen künftigen Wolfsmanagementplan.

Daraus abgeleitet sind nachfolgende konkretisierte Forderungen der Nutztierhalterverbände, die abrechenbare Bestandteile eines Wolfsmanagementplanes für Brandenburg sein müssen:

1. Die Landesregierung muss sich auf allen Ebenen, z. B. gegenüber dem Bund, der EU oder internationalen Artenschutzorganisationen dafür einsetzen, dass der gegenwärtig strenge Schutzstatus des Wolfes gelockert wird. Ein erster Schritt dazu ist die Aufnahme des Wolfes in den Anhang V der FFH-Richtlinie.

Im Ergebnis der Lockerung des Schutzstatus müssen/ muss

  • a) exakt beschriebene und eindeutig abgrenzbare Wolfsgebiete ausgewiesen werden
  • b) die Höhe der Wolfspopulation unter Berücksichtigung der Freiland-Nutztierhaltung in diesen Gebieten festgelegt werden
  • c) der Umgang mit Wölfen außerhalb der ausgewiesenen Wolfsgebiete geregelt werden
  • d) die Entnahme von Problemwölfen aus der Population rasch und unbürokratisch möglich sein.

2. Für sämtliche wolfsbedingte Schäden und Aufwendungen für Präventionsmaßnahmen ist ein Rechtsanspruch auf vollständigen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Dazu ist im Haushalt des zuständigen Umweltministeriums ein Haushaltstitel einzustellen, der entsprechend finanziell ausgestattet ist.

Gefördert bzw. entschädigt werden müssen u. a.:

  • a) die Errichtung wolfsicherer Zäunungen (Anmerkung: dazu sind auch die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, bspw. das Betretungsrecht der freien Landschaft nach Bundesnaturschutzgesetz)
  • b) notwendige bauliche Veränderungen an Stallanlagen, Pferchen etc. bzw. Neubau derartige Einrichtungen (Anmerkung: dazu sind auch die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, bspw. bauen in Naturschutzgebieten)
  • c) Anschaffung, Unterhalt und Ausbildung von Herdenschutzhunden
  • d) unbürokratische Entschädigung von Wolfsrissen

Landesbauernverband Brandenburg e. V.

Rinderzuchtverband
Berlin Brandenburg eG

Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e. V.

Landesverband Landwirtschaftliche
Wildhaltung Brandenburg/ Mecklenburg Vorpommern