Mindeststandards beim Schutz von Weidetierbeständen vor Wolfsübergriffen
Die Einhaltung von zumutbaren Mindeststandards beim Schutz von Weidetierbeständen vor Wolfsübergriffen ist die Voraussetzung dafür, dass im Falle eines Übergriffs (Wolf bestätigt / Wolf nicht auszuschließen) Schadensausgleich durch das Land Brandenburg gewährt wird.
Die AG „Herdenschutz“ im Rahmen des Wolfs-Managementplans (WMP) hat sich am 10.09.2015 auf folgende Mindeststandards (Voraussetzung für Schadensausgleich) sowie weiter gehende Empfehlungen (nicht Voraussetzung für Schadensausgleich) verständigt. Bei allen Einzäunungen für Weidetiere ist darauf zu achten, dass die Sicherung auch den Bereich von möglichen Toren einschließt. Beim Aufstellen der Zäune muss genügend Abstand zu Böschungen, angrenzenden höheren Ebenen (Heu-, Silageballen o. ä.) eingehalten werden, um ein Überspringen durch den Wolf zu verhindern.
I. Schafe und Ziegen (Lamas, Alpakas):
- Mobile Zaunanlagen
MindeststandardElektronetzzäune oder 5-litzige Elektrozäune von jeweils mindestens 90 cm Höhe und einer Mindestspannung von 2.500 Volt (auf extrem trockenen Standorten und bei hohem, nassen Aufwuchs 2000 Volt). Grundsätzlich sind die Schutzzäune auch wasserseitig zu stellen. Sind die Nutztiere jedoch zusätzlich durch Herdenschutzhunde geschützt, muss bei der Deichpflege oder bei der Beweidung am Ufer großer Seen die Wasserseite nicht ausgekoppelt werden.
Empfehlung
Elektronetzzäune oder 5-litzige Elektrozäune (Litzenabstand 20 cm / 40 cm / 60 cm / 80 cm / 110 cm) von 106 – 110 cm Höhe und einer Spannung von 4000 Volt.Einsatz von Herdenschutzhunden (mindestens 2 geprüfte erwachsene Herdenschutzhunde je Nutztierherde, abhängig von der Größe und Übersichtlichkeit der Weidefläche)
- Festzaunanlagen
Mindeststandard140 cm hohe Drahtgeflechtzäune mit Untergrabungsschutz. Als Untergrabungsschutz ist entweder ein mindestens 100 cm breiter Teil des Drahtgeflechtzauns (Gesamthöhe also mindestens 2,40 m) außen vor dem Zaun flach auszulegen und mit Erdankern am Boden zu fixieren oder der Zaun mindestens 50 cm tief einzugraben (Gesamthöhe also mindestens 1,90 m). Alternativ kann bei bestehenden Zäunen ein mindestens 100 cm breiter Drahtgeflechtstreifen außen vor dem Zaun flach ausgelegt, mit Bindedraht mit dem bestehenden Zaun fest verbunden und mit Erdankern am Boden fixiert werden.
Empfehlung
Zusätzliches Anbringen von zwei stromführenden Drahtlitzen (Spannung mind. 2.500 Volt) mittels Isolatoren außen am Zaun (20 cm und 40 cm Bodenabstand).
[…]
IV. Anforderungen an das Weidezaun-Material
Das verwendete stromführende Leitermaterial soll folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Leitungswiderstand < 0,25 Ohm/m.
- Alle Leiterverbindungen müssen mit hochleitfähigem Materials ausgeführt werden.
Zur Stromversorgung ist ein Weidezaungerät mit folgenden technischen Mindestanforderungen einzusetzen:
- Es müssen je Weidezaungerät mind. 3 geeignete Erdungsstäbe gesetzt werden, um eine ausreichende Erdung sicher zu stellen.
- Maximale Spannung (Leerlaufspannung): 9.000 – 12.000 V
- Spannung bei einer Zaunlast von 500 Ohm/m (Tierberührungsspannung): > 5.000 V
- Entladeenergie (Schlagstärke): > 3,0 J
- theoretische Zaunlänge (einfach) bei starkem Bewuchs: 3 km
Bei 12 V – Akkugeräten müssen geeignete Akkus zum Einsatz kommen.
Letzte Aktualisierung: 07.06.2016
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL)
http://www.mlul.brandenburg.de