Schadensdefinition im Soforthilfebescheid prüfen

Sofern Sie die Soforthilfe in Brandenburg beantragt und bewilligt bekommen haben, sollten Sie folgende Hinweise beachten:

Bitte prüfen Sie die Schadensdefinition in Ihrem Soforthilfebescheid! Im April 2020 ergangene Soforthilfebescheide wurden (unabhängig vom Antragsdatum) auf Grundlage der geänderten Richtlinie vom 31.03.2020 gewährt.

Der begünstigte Schaden ist bei diesen Bescheiden wie folgt zu ermitteln: Schaden = negativer Saldo aus (betriebliche Einnahmen /bestimmte betriebliche Ausgaben).

Als betriebliche Ausgaben für die Schadensermittlung sollen folgende Positionen anerkannt werden:

  • geschäftliche Telekommunikationskosten
  • gewerbliche Miete, auch Strom-, Heizungs- und sonstige Nebenkosten
  • Darlehenszinsen für im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit aufgenommene Kredite
  • Kfz-Kosten für betrieblich genutzte Fahrzeuge (Leasing und Wartung/Reparatur)
  • Leasingraten für betriebliche Ausstattungen (Computer, Telefone, Sonstiges)
  • laufende Kosten/Gebühren für Provider, Domaine(s), Webspaces etc. sowie Wartungskosten
  • Wartungskosten für Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Kosten für Marketing, Werbung u. ä.
  • Beiträge an Berufsgenossenschaften
  • Warenbestellungen
  • Sonstiges

Personalkosten (Lohn- und Gehaltskosten für Beschäftigte) können nicht angerechnet werden.

Für Soloselbständige gilt: Unternehmerlohn und Lebenshaltungskosten sind nicht förderfähig. Die Kosten des privaten Lebensunterhalts inklusive der Miete der Privatwohnung können nur über einen Antrag auf Grundsicherung (Sozialgesetzbuch II) gefördert werden. Die Antrag ist beim Jobcenter zu stellen. Aktuell wird weder eine Vermögensprüfung durchgeführt noch eine Aufgabe der selbständigen Tätigkeit verlangt. Weitere Hinweise dazu finden Sie unter www.bmas.de. Die erhaltenen Mittel der Soforthilfe werden nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Sollte der erwartete/entstandene Schaden geringer sein als die erhaltene Soforthilfe, ist die zu viel erhaltene Soforthilfe zurückzuzahlen. Die entsprechenden Modalitäten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument „Fragen und Antworten zum Bescheid“ (Stand 23.4.2020).

ILB Fragen zum Bescheid Soforthilfe Brandenburg

Quelle: Steuerbüro Christina Nousch